Unser Friedhof
Für den öffentlichen kirchlichen Friedhof der Pfarre Fehring ist seit 1.1.2015 die neue Friedhofsordnung in Kraft. Die Genehmigung dazu erfolgte vom Wirtschaftsrat der Pfarre, dem Bischöflichen Ordinariat der Diözese Graz-Seckau und der Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark.
Hier geht´s zur Friedhofsordnung
Unser Friedhof ist ein gutes Beispiel für die schöne Pflege und Gestaltung der einzelnen Gräber. Durch die gute Zusammenarbeit der Grabberechtigten und der Friedhofsverwaltung, ist es in langjähriger Arbeit gelungen, einen gepflegten Friedhof zu erhalten.
Zur Erinnerung einige Hinweise: Grabpflege – die Grabberechtigten sind auch zur Grabpflege verpflichtet. Mit Gras und Dornen überwucherte Gräber sind kein schöner Anblick und führen zur Auflösung der Grabberechtigung.
Es dürfen keine Tiere auf dem Friedhof mitgenommen werden, auch nicht an der Leine.
Ablaufende Grabrechte: Hier werden jene Grabstätten angezeigt, bei denen bis zum 31.12. des aktuellen Jahres das Nutzungsrecht abläuft. Wir weisen darauf hin, dass Sie bis Jahresende die Möglichkeit haben, das Nutzungsrecht an Ihrer Grabstätte wieder zu erwerben. Bis 31.12. ablaufende Nutzungsrechte
Müllentsorgung: Am Friedhof ist beim Müllplatz ein großer Container aufgestellt. In diesen kann außer Sondermüll, Erde und kompostierbare Abfälle der gesamte Friedhofsmüll (Kerzenbecher, Plastik, Karton, Blumentöpfe aus Plastik oder Ton, Steckschwämme, etc.) entsorgt werden. Elektrokerzen mit integrierter Batterie gehören zum Sondermüll, Batterien müssen in einem Sammelbehälter (in vielen Geschäften aufgestellt) entsorgt werden! Erde und kompostierbare Abfälle wie Pflanzen, Blumen, Gestecke (jedoch ohne Steckschwamm) und Kränze (ohne Kranzschleifen) können weiterhin auf den Kompostplatz gegeben werden. Das Entsorgen von Hausmüll am Friedhof ist strengstens verboten! Wir bitten daher alle Friedhofsbenützer, die Mülltrennung genau zu beachten. Sollte auf dem Kompostplatz Restmüll gefunden werden oder müssen zusätzliche Mülltonnen aufgestellt werden, würde dies eine Erhöhung der Friedhofsgebühren zur Folge haben.
Grünpflege/Winterdienst: Die Grünpflege und der Winterdienst werden von einer beauftragten Firma durchgeführt. Grasrückstände, die durch die Mäharbeiten auf den Gräbern eventuell zurückbleiben, müssen von den Eigentümern selbst entfernt werden.
Grabgestaltung: Für Änderungen der Grabgestaltung ist immer die schriftliche Genehmigung der Friedhofsverwaltung erforderlich. Der Grabberechtigte ist dafür verantwortlich, dass Steinmetzbetriebe nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung auf dem Friedhof Arbeiten durchführen. Eine Nichtbeachtung kann die Entfernung eines nicht genehmigten Grabdenkmals zur Folge haben. Im eigenen Interesse ersuchen wir auch die Standfestigkeit Ihrer Grabstätte zu überprüfen, um Unfälle und Sachschäden durch umstürzende Grabsteine zu vermeiden.
Damit unser Friedhof ein schön gepflegter und würdevoller Ort bleibt, ersuchen wir die Besucher auf Sauberkeit und Einhaltung der Vorschriften zu achten. Wir danken allen, die um die Pflege der Gräber und des Friedhofes stets bemüht sind.
Kontaktpersonen: Ernst Gordisch (0676/7224041) - WR Anton Kaufmann (0664/3222855) - Pfarrsekretär Felix Halbedl (03155/2363)